Absperrung - Regelpläne
Die Absperrung erfolgt bei uns i.d.R nach Regelplan B-IV1 oder B-IV2. Je nach Bedarf können wir aber auch aufwändigere Absperrungen herstellen bis hin zu einer 2-Phasigen Ampelregelung. Bei mehreren aufwändigen Absperrungen beauftragen wir aber Absperrfirmen.
Sollte die Verkehrsrechtliche Anordnung (Absperrgenehmigung) nicht durch uns, sondern durch Sie eingeholt werden, informieren Sie uns bitte.